Bestattungsdienst Zbinden

Feuerbestattung

Bestattungsart

Kremation

Bei einer Feuerbestattung (Kremation), wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert. Die Kremationsasche wird in einer Urne der Familie übergeben. In der Schweiz kann die Urne sowohl auf einem Friedhof in ein Einzel-, Familiengrab, Urnennische oder Themengrab beerdigt werden. Auf dem Gemeinschaftsgrab wird meist nur die Asche ohne Urne beigesetzt.

Es ist auch möglich, die Urne nach Hause zu nehmen und sie auf dem eigenen Grundstück zu begraben oder bei sich zu Hause aufzustellen.

In der Schweiz herrscht die sogenannte Aschefreiheit. Dies ermöglicht die Asche der Natur zu übergeben. Hier ist jedoch zu beachten, dass es verschiedene Vorschriften zu berücksichtigen gibt. Unter anderem das Waldgesetz sowie die Vorschriften in Seen und Gewässer. Man darf die Asche verstreuen, jedoch dürfen keine sichtbaren Zeichen wie Kerzen, Kreuze oder ähnliches aufgestellt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In der Schweiz herrscht die Aschefreiheit. Sie dürfen die Urne mit nach Hause nehmen und auf Ihrem eigenen Grundstück beerdigen oder zu Hause aufstellen. Die Beisetzung der Asche in der freien Natur darf nur ohne Urne getätigt werden.

Darf ich bei der Kremation dabei sein?

Im Krematorium Thun und Bern dürfen Sie bei der Einäscherung, nach vorgängiger Terminvereinbarung, dabei sein.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.