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Erdbestattung

Weiße Grabsteine stehen in ordentlichen Reihen auf einem grünen Rasen unter Bäumen mit Herbstlaub.
BESTATTUNGSART

Beisetzung im Sarg

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In der Schweiz ist die Beisetzung eines Leichnam in die Erde nur in einem Sarg und auf einem Friedhof gestattet. Die Ruhedauer kann je nach Friedhof unterschiedlich sein. Auf den meisten Friedhöfen ist eine Grabruhedauer von 25 Jahre vorgesehen. Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten wie Einzel‒ oder Familiengrab zur Auswahl. Jedes Erdbestattungsgrab benötigt ein Grabmal. Dies kann ein Grabstein oder ein Grabmal aus Holz sein. Die Pflege der Erdbestattungsgräber obliegt in der Pflicht der Angehörigen.
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Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Grabpflege zuständig?
Generell sind die Angehörigen für der Grabstelle verantwortlich. Die Angehörigen können die Grabpflege auch einem Gärtner, im Rahmen eines "Grabpflegevertrages", übergeben.
Wird der Verstorbene bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?
Nein. Der Mythos, dass der Leichnam unter der Erde von Würmern zerfressen wird, ist falsch. In der Tiefe, in die der Sarg kommt, sind Würmer gar nicht überlebensfähig. Für die Verwesung sorgen die natürlichen Bakterien, die der Mensch zeitlebens hat. Diese Bakterien lösen den toten Körper durch chemische Prozesse Zelle für Zelle auf. Der Körper vergärt und zerfällt in seine Urbestandteile. Dieser Vorgang wird in der Fachsprache als Autolyse (Selbstauflösung) bezeichnet.
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