BESTATTUNGSDIENST ZBINDEN
Erdbestattung
BESTATTUNGSART
Beisetzung im Sarg
Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In der Schweiz ist die Beisetzung eines Leichnam in die Erde nur in einem Sarg und auf einem Friedhof gestattet. Die Ruhedauer kann je nach Friedhof unterschiedlich sein. Auf den meisten Friedhöfen ist eine Grabruhedauer von 25 Jahre vorgesehen.
Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten wie Einzel‒ oder Familiengrab zur Auswahl. Jedes Erdbestattungsgrab benötigt ein Grabmal. Dies kann ein Grabstein oder ein Grabmal aus Holz sein. Die Pflege der Erdbestattungsgräber obliegt in der Pflicht der Angehörigen.
Schwarzenburg
031 731 00 20
Mühlegässli 2, 3150 Schwarzenburg
info@bestattungsdienst-zbinden.ch
Belp
031 819 00 02
Käsereistrasse 2, 3123 Belp
info@bestattungsdienst-zbinden.ch
Liebefeld/Köniz
031 971 00 20
Könizstrasse 194, 3097 Liebefeld/Köniz
info@bestattungsdienst-zbinden.ch
Rüschegg‒Heubach
031 738 01 08
Dorf 472b, 3154 Rüschegg-Heubach
info@bestattungsdienst-zbinden.ch