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BESTATTUNGSDIENST ZBINDEN

Erdbestattung

BESTATTUNGSART

Beisetzung im Sarg

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In der Schweiz ist die Beisetzung eines Leichnam in die Erde nur in einem Sarg und auf einem Friedhof gestattet. Die Ruhedauer kann je nach Friedhof unterschiedlich sein. Auf den meisten Friedhöfen ist eine Grabruhedauer von 25 Jahre vorgesehen. Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten wie Einzel‒ oder Familiengrab zur Auswahl. Jedes Erdbestattungsgrab benötigt ein Grabmal. Dies kann ein Grabstein oder ein Grabmal aus Holz sein. Die Pflege der Erdbestattungsgräber obliegt in der Pflicht der Angehörigen.
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Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Grabpflege zuständig?
Wird der Verstorbene bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Gerne beraten wir Sie in einem von unseren Beratungsbüros oder bei Ihnen zu Hause. Sie können uns bei einem Todesfall Tag und Nacht und auch an Sonn- und Feiertagen erreichen.
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