Feuerbestattung

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung (Kremation), wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert. Die Kremationsasche wird in einer Urne der Familie übergeben. In der Schweiz kann die Urne sowohl auf einem Friedhof in ein Einzel-, Familiengrab, Urnennische oder Themengrab beerdigt werden. Auf dem Gemeinschaftsgrab wird meist nur die Asche ohne Urne beigesetzt.

Es ist auch möglich, die Urne nach Hause zu nehmen und sie auf dem eigenen Grundstück zu begraben oder bei sich zu Hause aufzustellen.

In der Schweiz herrscht die sogenannte Aschefreiheit. Dies ermöglicht die Asche der Natur zu übergeben. Hier ist jedoch zu beachten, dass es verschiedene Vorschriften zu berücksichtigen gibt. Unter anderem das Waldgesetz sowie die Vorschriften in Seen und Gewässer. Man darf die Asche verstreuen, jedoch dürfen keine sichtbaren Zeichen wie Kerzen, Kreuze oder ähnliches aufgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattungen

Im Krematorium Thun und Bern dürfen Sie bei der Einäscherung, nach vorgängiger Terminvereinbarung, dabei sein.