wichtige schritte
Todesfall
Bestattungsdienst Zbinden
Die ersten Schritte
Arzt / Polizei
Tritt der Tod zu Hause ein, dann rufen Sie bitte einen Arzt. Falls der Tod unbeaufsichtigt eingetreten ist, rufen Sie die Polizei. In einem Heim oder Spital kümmert sich das Pflegepersonal darum.
Bestatter
Information
Informieren Sie die nächsten Angehörigen und den Arbeitgeber des Verstorbenen.
Gedanken machen
Vorbereitung
Kremation oder Erdbestattung?
Dies ist eine Frage die der Bestatter mit Bestimmtheit stellen wird. Überlegen Sie sich ob Sie eine Beerdigung auf dem Friedhof oder in der Natur wünschen? Möchten Sie, dass eine Trauerfeier stattfinden soll?
Beerdigung mit oder ohne Trauerfeier?
Vielleicht hat die verstorbene Person dies vorher mit Ihnen besprochen? Nehmen Sie sich Zeit und entscheiden Sie, was für Sie stimmt. Hören Sie auf sich.
Rituale
Häufig gestellte Fragen
Welche Bestattungsart sollen wir wählen? Erdbestattung oder Kremation?
Sie haben die Wahl zwischen einer Erdbestattung oder einer Kremation.
Die Erdbestattung erfolgt nur auf dem Friedhof und in der Regel innerhalb einer Woche. Die Kremation darf nicht vor 48 Stunden nach Todeszeitpunkt erfolgen.
Bei der Erdbestattung stellt sich häufig die Frage wer pflegt das Grab, da die Grabdauer in der Regel mindestens auf 20 Jahre gesetzt ist. Ebenfalls fallen bei einer Erdbestattung noch zusätzlich die Kosten eines Grabsteines an.
Bei der Kremation ist man vom zeitlichen Ablauf freier, weil nach der Kremation genügend Zeit, für den Versand der Einladungen zur Abschiedsfeier oder zur Beerdigung, bleibt. Bei der Art der Beisetzung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten wie eine Beerdigung auf dem Friedhof oder eine Aschestreuung in der freien Natur. Auch gibt es viele Möglichkeiten für Erinnerungen wie z. B. der Diamant oder einen Teil der Asche in einen Ring oder einem Medaillon einarbeiten zu lassen.
Wann darf eine Bestattung frühestens stattfinden?
In der Schweiz gilt eine gesetzliche Frist von 48 Stunden nach Eintritt des Todes bevor eine Erdbestattung oder eine Kremation vollzogen werden darf.
Wer ist zuständig wenn sich die Angehörigen nicht um die Bestattung kümmern?
Wenn keine Angehörigen da sind oder sich diese nicht um die Bestattung kümmern können oder wollen, so wird die Einwohnergemeinde diese Aufgabe übernehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es, sich nochmals von einem Verstorbenen zu verabschieden?
Die klassische Möglichkeit ist sicherlich die Aufbahrung am Friedhof. Dies ermöglicht allen Trauergästen sich noch einmal von dem Verstorbenen zu verabschieden. Manche Bestattungsunternehmen haben eigene Abschiedsräume. Was vielen Trauernden nicht bekannt ist: Es besteht auch die Möglichkeit den lieben Verstorbenen vom Bestattungsunternehmen nach Hause überführen zu lassen, um dort im gewohnten Lebensumfeld noch einmal in Ruhe Abschied zu nehmen.
Was ist, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Da in der Schweiz die Friedhöfe den Gemeinden unterliegen, darf auf jedem Friedhof bestattet werden.
Falls trotzdem eine Abdankung in der Kirche gewünscht wird, werden die Kosten der Pfarrperson, des Sigristen und des Organisten in Rechnung gestellt.
Ich habe gehört, dass beim Ankleiden eines Verstorbenen Knochen gebrochen werden müssen. Stimmt das?
Diese Information gehört in den Bereich der "Märchen" rund um eine Bestattung. Die sogenannte Leichenstarre "Rigor mortis" ist mit einem Muskelkrampf zu vergleichen. ATP – der körpereigene Stoff "Adenosintriphosphat" – wird nicht mehr transportiert und führt zu einer Verhärtung der Muskulatur. Schon wenige Stunden nach dem Tod führt dies zu einer Starre, die jedoch nach 24 bis maximal 48 Stunden wieder abnimmt. Wie auch bei einem allseits bekannten Muskelkrampf, kann die "Rigor mortis" durch langsames Dehnen gelöst werden. Dementsprechend wird das Ankleiden sanft und würdevoll durchgeführt.
Wen muss ich bei einem Todesfall als erstes anrufen?
Bei einem Todesfall zu Hause oder einem Sterbefall ohne ärztliche Anwesenheit, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Parallel sollten Sie sich mit dem Bestatter in Kontakt setzen, um ihn schon mal zu informieren und eventuell im Vorfeld einen Termin auszumachen. Bei einem Sterbefall im Beisein von Ärzten, zum Beispiel im Krankenhaus, braucht man nur den Bestatter anzurufen. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.
Von wem erhalte ich die Todesurkunde?
Die Todesurkunde wird vom Zivilstandesamt ausgestellt und den Angehörigen zugestellt.
Wie lange darf ein Verstorbener in der Wohnung bleiben und ab wann muss er abgeholt werden?
Bei einer Aufbahrung zu Hause können Angehörige den Tod des geliebten Verstorbenen in der gewohnten häuslichen Umgebung akzeptieren lernen und Abschied nehmen. Jedoch sollte aufgrund der eintretenden Verwesung darauf geachtet werden, dass der zur Aufbahrung dienende Raum ungelüftet und nicht beheizt und im Sommer zusätzlich gekühlt wird. In einigen Gemeinden ist im Bestattungsreglement die Aufbahrungszeit festgelegt.
Gibt es Bestattungsfristen?
Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Fristen variieren je nach Gemeinde und sind im jeweiligen Bestattungsreglement festgelegt.
Was versteht man unter Ruhezeiten?
Eine Ruhezeit ist der Zeitraum in der ein Verstorbener in einer Grabstelle ruht. In dieser Zeit darf auf diesem Teil der Grabstelle nicht neu beigesetzt werden. Die Ruhefrist soll gewährleisten, dass der Verstorbene und der Sarg vergangen (verwest) sind, bevor eine neue Beisetzung stattfindet.
Welchen Zeitraum habe ich in einem Trauerfall, um mich über die Art der Beisetzung zu entscheiden?
Die Einäscherung oder Bestattung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen oder gemäss Bestattungsreglement der jeweiligen Gemeinde.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.