Eine Seebestattung kann nur nach vorheriger Einäscherung stattfinden. Um die Schifffahrt und Badende an den Stränden der Seen nicht zu gefährden, gelten strenge Regeln für die Seebestattung. Die Wasser- und Schifffahrtsämter haben in ihren Zuständigkeitsgebieten feste Positionen ausgeschrieben. Die Urne muss aus vollständig auflösbarem Material sein, zum Beispiel aus Pappmache, und der Vorgabe des Bundesamtes für Schifffahrt entsprechen. Die Angehörigen können Blumen auf das Wasser geben, aus Umweltschutzgründen wird allerdings auf Gebinde und Kränze verzichtet. Für die Bestattung auf dem See benötigen die Bestattungsdienste und Schiffsbetreiber außerdem eine wasser- und seerechtliche Erlaubnis.