Todesfall

Todesfall - die ersten Schritte

Arzt / Polizei
Tritt der Tod zu Hause ein, dann rufen Sie bitte einen Arzt. Falls der Tod unbeaufsichtigt eingetreten ist, rufen Sie die Polizei. In einem Heim oder Spital kümmert sich das Pflegepersonal darum.

Bestatter
Rufen Sie ein Bestattungsdienst Ihrer persönlichen Wahl an. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird sich um die nächsten Schritte kümmern.

Information
Informieren Sie die nächsten Angehörigen und den Arbeitgeber des Verstorbenen.

Kremation oder Erdbestattung?

Dies ist eine Frage die der Bestatter mit Bestimmtheit stellen wird. Überlegen Sie sich ob Sie eine Beerdigung auf dem Friedhof oder in der Natur wünschen? Möchten Sie, dass eine Trauerfeier stattfinden soll?

Beerdigung mit oder ohne Trauerfeier?

Es ist die erste Entscheidung die Sie als Angehörige treffen müssen.
Vielleicht hat die verstorbene Person dies vorher mit Ihnen besprochen? Nehmen Sie sich Zeit und entscheiden Sie, was für Sie stimmt. Hören Sie auf sich.

Rituale

Oft ist man sich nicht bewusst, wie man Rituale in die vorgegebene Struktur einflechten kann. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten wie: Kerzenritual, Rosenblätter, Tannenzweigen usw. Auch eine letzte Ölung ist ein Ritual, welches oft gewünscht wird.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattungen

In der Schweiz gilt eine gesetzliche Frist von 48 Stunden nach Eintritt des Todes bevor eine Erdbestattung oder eine Kremation vollzogen werden darf.

Wenn keine Angehörigen da sind oder sich diese nicht um die Bestattung kümmern können oder wollen, so wird die Einwohnergemeinde diese Aufgabe übernehmen.

Die klassische Möglichkeit ist sicherlich die Aufbahrung am Friedhof. Dies ermöglicht allen Trauergästen sich noch einmal von dem Verstorbenen zu verabschieden. Manche Bestattungsunternehmen haben eigene Abschiedsräume. Was vielen Trauernden nicht bekannt ist: Es besteht auch die Möglichkeit den lieben Verstorbenen vom Bestattungsunternehmen nach Hause überführen zu lassen, um dort im gewohnten Lebensumfeld noch einmal in Ruhe Abschied zu nehmen.

Da in der Schweiz die Friedhöfe den Gemeinden unterliegen, darf auf jedem Friedhof bestattet werden.

Falls trotzdem eine Abdankung in der Kirche gewünscht wird, werden die Kosten der Pfarrperson, des Sigristen und des Organisten in Rechnung gestellt.

Diese Information gehört in den Bereich der "Märchen" rund um eine Bestattung. Die sogenannte Leichenstarre "Rigor mortis" ist mit einem Muskelkrampf zu vergleichen. ATP – der körpereigene Stoff "Adenosintriphosphat" – wird nicht mehr transportiert und führt zu einer Verhärtung der Muskulatur. Schon wenige Stunden nach dem Tod führt dies zu einer Starre, die jedoch nach 24 bis maximal 48 Stunden wieder abnimmt. Wie auch bei einem allseits bekannten Muskelkrampf, kann die "Rigor mortis" durch langsames Dehnen gelöst werden. Dementsprechend wird das Ankleiden sanft und würdevoll durchgeführt.

Bei einem Todesfall zu Hause oder einem Sterbefall ohne ärztliche Anwesenheit, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Parallel sollten Sie sich mit dem Bestatter in Kontakt setzen, um ihn schon mal zu informieren und eventuell im Vorfeld einen Termin auszumachen. Bei einem Sterbefall im Beisein von Ärzten, zum Beispiel im Krankenhaus, braucht man nur den Bestatter anzurufen. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.

Die Todesurkunde wird vom Zivilstandesamt ausgestellt und den Angehörigen zugestellt.

Bei einer Aufbahrung zu Hause können Angehörige den Tod des geliebten Verstorbenen in der gewohnten häuslichen Umgebung akzeptieren lernen und Abschied nehmen. Jedoch sollte aufgrund der eintretenden Verwesung darauf geachtet werden, dass der zur Aufbahrung dienende Raum ungelüftet und nicht beheizt und im Sommer zusätzlich gekühlt wird. In einigen Gemeinden ist im Bestattungsreglement die Aufbahrungszeit festgelegt.

Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Fristen variieren je nach Gemeinde und sind im jeweiligen Bestattungsreglement festgelegt.

Eine Ruhezeit ist der Zeitraum in der ein Verstorbener in einer Grabstelle ruht. In dieser Zeit darf auf diesem Teil der Grabstelle nicht neu beigesetzt werden. Die Ruhefrist soll gewährleisten, dass der Verstorbene und der Sarg vergangen (verwest) sind, bevor eine neue Beisetzung stattfindet.

Die Einäscherung oder Bestattung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen oder gemäss Bestattungsreglement der jeweiligen Gemeinde.